Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Gültigkeitsbereich

1.1 Unseren sämtlichen Liefergeschäften liegen diese Bedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2 Angebote

2.1 Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Lieferverträge kommen erst dann zustande bzw. werden für uns erst dann verbindlich, wenn wir uns zugegangene Bestellungen schriftlich angenommen, uns zugegangene Annahmeerklärungen schriftlich bestätigt oder die vom Kunden bestellten Waren ausgeliefert haben. Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen müssen zu ihrer Wirksamkeit als solche kenntlich gemacht und ebenfalls schriftlich von uns bestätigt werden. Aus mündlichen oder fernmündlichen Zusagen, Auskünften, Beratungen usw. können – unabhängig, ob sie vor oder nach Abschluss des Vertrages erteilt werden – keinerlei Rechte gegen uns hergeleitet werden.

2.2 In Zeichnungen und etwaigen sonstigen Unterlagen angegebene Einzelheiten oder Eigenschaften gelten nur dann als verbindlich und zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Ansonsten liefern wir genormte Waren; insoweit gelten die zugelassenen Toleranzen der angegebenen Normen. Muster gelten als Typmuster, die den ungefähren Ausfall der Waren veranschaulichen sollen.

2.3 An unseren Zeichnungen usw. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf Verlangen sind sie uns unverzüglich zurückzugeben. Ohne unsere Zustimmung dürfen sie in keiner Weise anderweitig benutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten in irgendeiner Form zugänglich gemacht werden.

2.4 Alle Preise verstehen sich in EURO ab Werk oder ab Lager ausschließlich Transport, Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für den Fall, dass wir in Fremdwährung abschließen sollten, gilt der am Tag des Vertragsschlusses (Ziffer 2.1) gültige Wechselkurs als verbindlich. Bei Kursänderungen von mehr als 2,5% sind wir zur entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Sollten während des Zeitraumes vom Abschluss bis zur Ausführung des Vertrages Kostenerhöhungen eintreten, so sind wir ebenfalls berechtigt, einen entprechend angeglichenen Preis zu verlangen.

2.5 Etwa anfallende Verpackungs-, Transport-, Versicherungs-, Inbetriebnahme- und sonstige Kosten werden gesondert zu Selbstkosten berechnet, ebenso die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Art der Verpackungen bleibt grundsätzlich uns überlassen. Verpackungen werden von uns nicht zurückgenommen.

3 Zahlungen

3.1 Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch innerhalb 30 Tagen ab Datum der jeweiligen Rechnung, ohne jeden Abzug, spesenfrei direkt an uns oder die von uns benannte Zahlstelle zu leisten. Zahlungen an Angestellte und Vertreter unserer Firma haben nur dann befreiende Wirkung, wenn der betreffenden Person von uns eine Inkasso-Vollmacht erteilt worden ist.

3.2 Wechsel und Schecks nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung entgegen; Wechsel ferner unter dem Vorbehalt der Diskontierbarkeit. Sämtliche Diskontspesen und sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden und sind uns sofort zu vergüten. Eine Gutschrift der Wechsel- und Scheckbeträge erfolgt erst dann, wenn uns der Gegenwert endgültig und vorbehaltlos zur Verfügung steht.

3.3 Ab Überschreitung von Fälligkeitsterminen stehen uns ohne vorherige Mahnung Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosten ab dem jeweiligen Fälligkeitstermin zu.

3.4 Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer Frist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 10% des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Statt der Geltendmachung dieser Rechte können wir auch innerhalb einer von uns angemessen verlängerten Lieferfrist gleichartige Ware zu den vereinbarten Bedingungen liefern.

3.5 Entstehen nach Vertragsschluss unserer Ansicht nach Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden (z.B. auch wegen Zahlungsrückstand oder –verzug) oder werden uns diese erst dann bekannt, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden den Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen.

3.6 Die Kunden sind nicht berechtigt, ohne unsere Zustimmung Rechte aus mit uns abgeschlossenen Verträgen auf Dritte zu übertragen, gegenüber unseren Ansprüchen Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen und/oder Aufrechnung zu erklären.

4 Lieferungen

4.1 Die von uns angegebenen Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der von den Kunden zu beschaffenden Unterlagen, z.B. Zeichnungen oder Muster, vor Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen und vor Eingang etwaiger vereinbarter Anzahlungen. Alle Angaben über Lieferzeiten und –fristen sind nur annähernd und unverbindlich, sofern diesbezüglich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart worden ist. Durch Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages verlängert sich die in Aussicht genommene Lieferzeit entsprechend. Bei etwaigen Fristüberschreitungen sind die Kunden lediglich berechtigt, uns durch Einschreibbrief eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts haben wir jedoch Anspruch auf sofortige Bezahlung sämtlicher bis zum Zugang der Rücktrittserklärung von uns oder unserem Lieferanten ausgeführten (Teil-) Lieferungen und/oder (Teil-) Leistungen. Ein Recht auf Rücktritt besteht nicht, wenn wir die Nachlieferungsfrist ohne unser Verschulden nicht einhalten können. In diesem Fall kann der Kunde erst drei Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins vom Vertrag zurücktreten.

4.2 Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen.

4.3 Beiderseitiger Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Achim-Uesen. Die Gefahr geht in allen Fällen mit der Mitteilung über die Versandbereitschaft, spätestens aber mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Der Transport erfolgt demnach immer für Rechnung und auf Gefahr des Kunden.

4.4 Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und sofort vom Kunden zu überprüfen; etwaige Mängel sind unverzüglich gemäß Ziffer 6 zu rügen.

5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher uns aus diesem Vertrag und aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.

5.2 Der Kunde ist zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie der anschließenden Veräußerung im Rahmen von verlängerten Eigentumsvorbehalten berechtigt, sofern und soweit dieses im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Nicht gestattet ist insbesondere eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Kunden. Das Eigentum an der Vorbehaltsware darf der Kunde auf seine Abnehmer erst nach vollständiger Tilgung unserer Forderungen übertragen. Wir behalten uns den Widerruf dieser Veräußerungs-, Verarbeitungs- und sonstiger Ermächtigungen für den Fall vor, dass der Kunde seine Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.

5.3 Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware im Falle ihrer Verarbeitung ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung nimmt der Kunde für uns vor. Bei einer Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Kunden erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Wert, den die neue Sache nach erfolgter Verarbeitung besitzt. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie für die Vorbehaltsware; auch sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

5.4 Der Kunde tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Veräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten als Sicherheit ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder mit Verarbeitung usw., und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, werden die Forderungen in dem Verhältnis an uns abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehenden Wertverhältnis unseres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren und zu den Miteigentumsrechten anderer an der noch geschaffenen Sache entspricht.

5.5 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverkäufen trotz der Abtretung berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Er hat die vom Drittkäufer eingezogenen Beträge jedoch sofort in Höhe der uns zustehenden Forderungen an uns abzuführen. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Kunden unberührt. Wir werden die Forderungen jedoch so lange nicht selbst einziehen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, und nicht ein sonstiger wichtiger Grund dafür vorliegt. Die Einziehungsermächtigung des Kunden erlischt auch ohne unseren ausdrücklichen Widerruf, sobald er seine Zahlungen einstellt. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen,  den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen und uns alle sonstigen von uns gewünschten Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.

5.6 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, entstehen unserer Ansicht nach Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenen Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und diese beim Kunden abzuholen; dem Kunden steht ein Recht zum Besitz nicht mehr zu.Im Herausgabeverlangen selbst liegt kein Vertragsrücktritt, es sei denn, wir erklären diesen Rücktritt ausdrücklich in Schriftform.

5.7 Über jede Beeinträchtigung unserer Rechte an der Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

5.8 Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, das uns zustehende Eigentum an der Vorbehaltsware und die an uns abgetretenen Forderungen an diesen insoweit zu übertragen, als deren Wert den Wert der uns gegen den Kunden insgesamt zustehenden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

6 Gewährleistung

6.1 Für von uns vertriebene Fremderzeugnisse und (Zu-) Lieferungen und Leistungen leisten wir nur insoweit Gewähr, als sich der Lieferant diesbezüglich uns gegenüber verpflichtet hat und dieser Verpflichtung auch nachkommt. Wir sind berechtigt, alle etwaigen Ansprüche gegen unsere Lieferanten an unsere Kunden mit uns befreiender Wirkung abzutreten.

6.2 Für offenkundige und verborgene Mängel und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften an von uns selbst hergestellten Erzeugnissen leisten wir innerhalb von 6 Monaten nach dem Tage des Eintreffens der Ware am vorgeschriebenen Bestimmungsort ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl unentgeltlich die Ware im Werk oder in einem unserer Lager nachbessern oder einwandfreien Ersatz ab Werk oder ab unserem Lager nachliefern. Zur Wandlung ist der Kunde nach vorheriger schriftlicher Ablehnungsandrohung nur berechtigt, falls die Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Einzelfall nicht möglich ist, trotz schriftlicher Aufforderung unter angemessener Fristsetzung unterbleibt oder fehlschlägt. Andere Ansprüche des Kunden wegen Mängel oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen.

6.3 Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am vorgeschriebenen Bestimmungsort, und bei verborgenen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach der Entdeckung des Mangels, spätestens aber innerhalb der in Ziffer 6.2 genannten Frist erhoben werden. Bei Versäumung dieser Frist stehen dem Kunden keinerlei Gewährleistungsansprüche mehr zu.

6.4 Wir sind zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht verpflichtet, solange der Kunde seine Vertragspflichten nicht erfüllt.

6.5 Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder be- oder verabeitet wird.

6.6 Für gebrauchte Ware wird keine Gewähr geleistet.

7 Schadensersatz

Alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche sind – sofern und soweit dies rechtlich zulässig ist – ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden. Im Übrigen ist der Haftungsumfang der Höhe nach für jeden Einzelfall auf den der jeweiligen Lieferung zugrundeliegenden Angebots- oder Rechnungsbetrag begrenzt.

8 Schutzrechte

Für von uns gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen wird eine Haftung wegen etwa bestehender Patente oder Schutzrechte Dritter und deren Verletzung nicht übernommen. Die Prüfung solcher Rechte ist ausschließlich Sache des Kunden.

9 Gerichtsstand

9.1 Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten – auch aus Urkunden, Wechsel und Schecks – ist Achim-Uesen. Wir dürfen statt dessen nach unserer Wahl auch in Bremen oder am Sitz unseres Vertragspartners oder vor einem sonst zuständigen Gericht klagen. Jeder andere Gerichtsstand ist ausgeschlossen.

9.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.

10 Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder der jeweiligen Lieferverträge unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.